Leistungskatalog

Dieser Leistungskatalog spezifiziert die WEG-Verwaltung und somit die Grundleistungen der Verwaltung (Teil I) sowie ergänzende Leistungen der Verwaltung (Teil II).

I. WEG-Verwaltung
Zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Bereits diese Grundleistungen sichern der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.

Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und -ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Eigentümerversammlungen und Niederschrift

Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Die Einladung zur Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt. Der Verwalter führt den Vorsitz der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse. Die Niederschrift wird den Eigentümern ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt oder steht allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Hausordnung

Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die verantwortlichen Miteigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.

Verträge für die Gemeinschaft

Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

Überwachen der Dienstkräfte

Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft.

Geldverwaltung

Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.

Rechnungskontrolle und -anweisung

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart und Handgeldkasse.

Buchführung

Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten nach Beschluß der Versammlung; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellungen; Mitbuchen der Bankbewegungen; Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches ggf. durch ein Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.

Öffentliche Belange

Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Versammlungsbeschluß).

Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

Zur Werterhaltung und, um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch unregelmäßige aber kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten, sofern ein Beschluss oder die zwingende Notwendigkeit hierfür vorliegt.

Empfehlung zur Auftragsvergabe

Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

Auftragsvergabe

Durchführung oder Vergabe von Aufträgen im Namen und Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

Überwachung

Terminüberwachung bei Angeboten, Ausführungen, Schlußrechnungen.

Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen

Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung. Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Schlüsselbestellungen

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum.

Sicherheitseinrichtungen

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen); den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen); den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und Tiefgaragen); den kraftbetätigten Garagentoren; den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen; Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

Allgemeine Verwaltung

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o.g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

II. Ergänzende Leistungen
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen vereinbarten und festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch erbringen wir weitere Leistungen, um Ihnen als Eigentümer eine umfassende Information zur Wert- und Ertragserhaltung Ihrer Immobilie zu bieten. Zudem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand erforderlich wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese besonderen Leistungen werden von der Verwaltung gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer oder sonstigem Schadensverursacher weiterbelastet.

Gern besprechen wir alle Wünsche und Anregungen mit Ihnen und erstellen ein individuelles Angebot. Senden Sie uns bitte eine E-Mail oder einen Brief mit Ihren Fragen. Wir nehmen kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf. Oder rufen Sie uns einfach an.

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